Baulohn

Bauhlohn

Baulohnabrechnungen

Bei der Erstellung von Baulohnabrechnungen gibt es bestimmte Besonderheiten, die bei anderen Lohn- und Gehaltsabrechnungen nicht existieren. Daher sind Abrechnungen im Baugewerbe komplizierter und umfangreicher als in anderen Gewerben.

Seit einigen Jahren haben wir uns, durch die erhöhte Nachfrage unserer Mandanten, dem Thema angenommen und uns durch diverse Fortbildungen in diesen speziellen Fachbereich eingearbeitet.

Unter diese Besonderheiten fallen:

  • Meldungen an die Sozialkassen des Baugewerbes
  • Saison-Kurzarbeitergeld (Saison KUG)
  • Erstellung von Sofortmeldungen
  • Führen von Arbeitszeitkonten und Kalendererfassung

Sozialkassen

Für die verschiedenen Bereiche des Baugewerbes gibt es unterschiedliche Sozialkassen, bei denen der Arbeitnehmer gemeldet werden muss. Diese Kassen sind speziell auf die Bedürfnisse der sozialen Absicherung des jeweiligen Baugewerbes bzw. Baunebengewerbes ausgelegt.

Die wichtigsten Aufgaben dieser Kassen liegen in den Bereichen der Zusatzversorgung und tariflichen Zusatzrente. Im Fall der SOKA-Bau liegt ein weiterer Teil der Aufgaben im Urlaubsausgleich über die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse. Dies ist bei wetterabhängigen Gewerben der Fall.

Saison-KUG

Das Saison-Kurzarbeitergeld löste das Schlechtwettergeld ab. Es wurde eingerichtet, damit Arbeitnehmer bei saisonalen Arbeitsausfällen in der Schlechtwetterzeit nicht entlassen werden müssen. Das Saison KUG wird dabei durch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung finanziert.
Die Schlechtwetterzeit beginnt mit dem 01. Dezember und endet zum 31. März.

Bei Gerüstbauern beginnt die Zeit bereits im November und dauert ebenfalls bis Ende März.

Sofern kein Arbeitszeitguthaben existiert, was für die Überbrückung des Arbeitsausfalls verbraucht werden kann, wird das Kurzarbeitergeld ab der ersten Ausfallstunde gewährt. Diese Leistung kann aber nur in Anspruch genommen werden, wenn das Arbeitsverhältnis nicht durch eine Kündigung oder Vertragsauflösung zuvor beendet wurde.

Sofortmeldung

Die Sofortmeldung ist ein Instrument zur Eindämmung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Die Meldung muss in einem ganz bestimmten Format erfolgen. Hierfür gibt es spezielle Softwarelösungen. Auch die Sofortmeldungen können Sie ganz unkompliziert durch uns erledigen lassen.

Diese ganzen Sonderfälle und Faktoren bergen bei der Lohnabrechnung im Baugewerbe hohe Risiken, die früher oder später zu Problemen führen können.

Wir stehen Ihnen daher mit Rat und Tat jeder Zeit zur Seite und erstellen Ihre Abrechnungen termingerecht. Wir bereiten allen Daten wie von Ihnen gewünscht auf und erledigen außerdem die notwendigen Meldungen bei Ämtern und anderen Einrichtungen.